Terms and Conditions

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Stullengold – Alexandra Perl



  1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich



1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und Alexandra Perl (Stullengold) gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen.  Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.



1.2 Gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten unsere Bedingungen auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.



1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für Stullengold nur dann verbindlich, wenn diese von Stullengold ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.



  1. Vertragsbestandteile, Leistungsumfang, Vertrags- und Leistungsänderungen



2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungs- Trainings- oder Coachingauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.



2.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist Gegenstand des Vertrages die vereinbarte Beratungs- oder Coachingtätigkeit, nicht die Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder Herstellung eines Werkes.



2.3 Die Leistungen von Stullengold sind erbracht, wenn die erforderlichen Untersuchungen, Analysen und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen mit dem Auftraggeber erarbeitet sind.  Unerheblich ist, ob oder wann unsere Schlussfolgerungen oder Empfehlungen vom Auftraggeber umgesetzt werden.



2.4 Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Angebotes, des Auftrages, des Leistungsumfanges/-inhaltes, der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen der Schriftform.



2.5 Soll ein schriftlicher Bericht gegenüber dem Auftraggeber, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellt werden, muss dies vorab gesondert vereinbart werden.



2.6 Stullengold ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.  Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch Stullengold selbst.  Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.



  1. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung



3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches Arbeiten erlauben.



3.2 Der Auftraggeber wird Stullengold auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen und Coachings – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.



3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Stullengold auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind.  Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.



3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit Stullengolds von dieser informiert werden.



  1. Sicherung der Unabhängigkeit



4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.



4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter Stullengolds zu verhindern.  Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw.  der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.



  1. Schutz des geistigen Eigentums



5.1 Soweit abweichend von Ziffer 2.2 dieser Bedingungen im Rahmen eines Auftrages Werkleistungen zu erbringen sind, räumt Stullengold dem Auftraggeber an den erarbeiteten Ergebnissen (beispielsweise Konzepten, Gutachten oder Ähnlichem), soweit nicht vertraglich ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, ein einfaches, d.h. nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein.  Die Ausgestaltung des Nutzungsrechtes ergibt sich aus der jeweils konkret getroffenen Vereinbarung.  Soweit die Ergebnisse nicht von Stullengold erarbeitet wurden, vermittelt Stullengold regelmäßig lediglich einen Vertrag mit dem Fremdanbieter.  Der Auftraggeber erkennt deshalb die mitgelieferten Nutzungsbedingungen des Fremdanbieters an, auf die wir ausdrücklich hinweisen; diese sind für den Umfang der Rechteeinräumung durch den Fremdanbieter maßgeblich.



5.2 Unabhängig vom Umfang der Rechteübertragung auf den Auftraggeber ist es Stullengold in jedem Fall gestattet, Ideen, Konzeptionen, erworbenes Know-how usw.  für weitere Leistungen auch für andere Auftraggeber zu nutzen.



5.3 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt Stullengold zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadensersatz.



  1. Mängelansprüche für gesonderte Werkleistungen



6.1 Stullengold ist berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben.  Stullengold wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.



6.2 Sind – abweichend von Ziffer 2.2 dieser Bedingungen – neben der Beratung gesondert vereinbarte Werkleistungen Gegenstand des Vertrages, gelten für Mängelansprüche die nachfolgen Bestimmungen.



6.3 Stullengold hat einen Mangel dann nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom Auftraggeber gegebenen Aufgabenstellung oder der fehlerhaften oder unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers beruht.  Hat der Auftraggeber Eingriffe in das gelieferte Arbeitsergebnis vorgenommen, so bestehen Mängelansprüche nur, wenn der Auftraggeber nachweist, dass sein Eingriff nicht ursächlich für den Mangel war.



  1. Haftung / Schadensersatz



7.1 Stullengold haftet dem Auftraggeber für Schäden nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).  Außer im Falle von Vorsatz ist unsere Ersatzpflicht der Höhe nach auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.  Soweit wir in Fällen einfacher Fahrlässigkeit haften, gilt jedoch in jedem Fall: für Vermögensschäden pro Schadensfall eine Begrenzung auf maximal € 50.000; bei Sachschäden gilt in Fällen einfacher Fahrlässigkeit pro Schadensfall eine Begrenzung von € 100.000.  Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und die Produkthaftung bleiben von vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.



7.2 Soweit gemäß vorstehender Regelungen unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, erstreckt sich dies auch auf die persönliche Haftung unserer Organe, Arbeitnehmer und sonstiger Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen und gilt auch für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, Verletzung von Nebenpflichten und Ansprüchen aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff.  BGB), nicht hingegen für Ansprüche gemäß der §§ 1, 4 ProdHaftG.



  1. Verjährung



8.1 Soweit Mängelansprüche des Auftraggebers betroffen sind, verjähren diese in einem Jahr von dem gesetzlichen Verjährungsbeginn an.  Ausgenommen hiervon sind Ansprüche nach § 634a Abs.1 Nr. 2 BGB.



8.2 Weiterhin ausgenommen sind Mängelansprüche von Verbrauchern sowie Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch Stullengold. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.



8.3 Sonstige vertragliche Ansprüche wegen Pflichtverletzungen verjähren nach einem Jahr von dem gesetzlichen Verjährungsbeginn an.



  1. Geheimhaltung / Datenschutz



9.1 Stullengold verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die Stullengold über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.



9.2 Weiterhin verpflichtet sich Stullengold, über den gesamten Inhalt des Projektes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erbringung der Beratungs- und Coachingleistungen zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Geschäftspartnern des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.



9.3 Stullengold ist von der Schweigepflicht gegenüber Mitarbeitern und herangezogenen Dritten (Erfüllungsgehilfen), denen es sich bedient, entbunden.  Stullengold hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu übertragen und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.



9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.  Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.



9.5 Stullengold verarbeitet personenbezogene Daten nach den jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere den Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).  Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag der Auftraggeber verarbeiten, schaffen wir hierfür die notwendige Rechtsgrundlage und schließen erforderlichenfalls Auftragsverarbeitungsvereinbarungen gemäß Artikel 28 DSGVO ab.



9.6 Auftraggeber und Stullengold verpflichten sich, alle geschäftlichen Informationen, die Gegenstand dieses Vertrages sind, streng vertraulich zu behandeln sowie alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass sie Dritten zugänglich oder von diesen für eigene Zwecke verwendet werden.  Hierzu sind auch ggf.  Arbeitnehmer und sonstige Erfüllungsgehilfen zu verpflichten.

 

9.7 Der Auftraggeber verpflichtet sich ebenfalls, über alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit mit Stullengold zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit von Stullengold, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.

9.8 Der Auftraggeber stimmt zu, dass Stullengold das Projekt Dritten gegenüber mündlich wie schriftlich als Referenz benennen darf.  Eine weitergehende Verwendung der Projektergebnisse im Rahmen des Marketings ist nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich.



  1. Honorar



10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Projektes erhält Stullengold ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Stullengold.  Stullengold als Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend monatliche Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Abschlagszahlungen zu verlangen.  Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch Stullengold fällig.



10.2 Stullengold wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.



10.3 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Projektes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Stullengold, so behält Stullengold den Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen.

  • Bei Absage von weniger als elf Werktagen vor Leistungserbringung: 25 % des Honorars.
  • Bei Absage von weniger als sechs Werktagen vor Leistungserbringung: 50 % des Honorars.
  • Bei Absage von weniger als drei Werktagen vor Leistungserbringung: 100 % des Honorars.



10.4 Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für die gesamte vereinbarte Beratungs- und Coachingleistung zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten.  Soweit der Auftraggeber keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist, sind diese mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die Stullengold bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.



10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist Stullengold von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit.  Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.



  1. Nebenkosten



11.1 Zusätzlich zur Vergütung sind die im Rahmen des Auftrages angefallenen, erforderlichen und angemessenen Spesen, Reisekosten und sonstigen Auslagen zu erstatten.



11.2 Soweit keine anderweitige Regelung getroffen wurde, gilt folgende Reisekosten-Regelung inkl.  der genannten Pauschalen:

  • Übernachtungskosten nach Anfall
  • Fahrtkosten: PKW € 0,50/km
  • Flug: Economy
  • Bahn: 1. Klasse mit Bahncard
  • Sonstige Verkehrsmittel (z.B. Mietwagen) und Nebenkosten (z.B. Parkgebühren) nach Beleg

Reisezeiten im Inland werden nicht berechnet. Reisezeiten im Ausland berechnen wir separat je nach Dauer der jeweiligen Reise (ein Weg) wie folgt:

  • 5 bis 8 Stunden Pauschale 250 €.
  • Ab 8 bis 12 Stunden Pauschale 500 €.

Alle Materialien (z.B. Workshop-Materialien) werden zu Selbstkosten berechnet.  Sämtliche Beträge verstehen sich dabei zzgl.  der jeweils gültigen Umsatzsteuer.



11.3 Druck- und Materialkosten werden nach Aufwand berechnet.  Sämtliche Beträge verstehen sich dabei zzgl.  der jeweils gültigen Umsatzsteuer.



  1. Elektronische Rechnungslegung



Stullengold ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Stullengold ausdrücklich einverstanden.



  1. Dauer des Vertrages



13.1 Der jeweilige Beratungs- oder Coachingvertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.



13.2 Der jeweilige Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

  • wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
  • wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät,
  • wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren Stullengolds weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung Stullengolds eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

 

 

  1. Schlussbestimmungen



14.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, etwaige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.



14.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Absehen von diesem Formerfordernis.  Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.



14.3 Für alle Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Stullengold gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts.



14.4 Erfüllungsort ist der Ort der jeweiligen Niederlassung, aus der heraus Stullengold operiert.



14.5 Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung gegen Stullengold zustehen, ist ausgeschlossen.



14.6 Für Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist das Gericht am Unternehmensort Stullengolds – die Stadt Bonn – zuständig.